zum Inhalt springen

Schulgeld

Ausbildungsbeiträge pro Schuljahr für das Schuljahr 2025/20256

  • Bildungsanstalt und Kolleg für Elementarpädagogik (BAfEP)

€ 2545.- zahlbar in 10 Teilbeträgen

  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP)

€ 2545.- zahlbar in 10 Teilbeträgen

  • Höhere Lehranstalt, Aufbaulehrgang und ein- und dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (HLW, ALW und FW)

€ 2385.- zahlbar in 10 Teilbeträgen

Die Jahresbeiträge des Schulgeldes werden in 10 Teilzahlungen pro Schuljahr eingehoben. Weder Matura, Abschlussprüfung noch Praktikum werden bei der Einhebung berücksichtigt.

Schulgeldbeihilfen

Speziell für das 9. Schuljahr gibt es von Gemeinden Zuschüsse zum Schulgeld bzw. übernehmen Gemeinden das Schulgeld für das 9. Schuljahr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatgemeinde.

Weitere Beiträge

  • Einschreibgebühr € 90.- fällig bei Neuanmeldung
  • Lehrmittelbeitrag Küche und Service € 40 .- bis € 90.- pro Semester
  • Kopierkostenbeitrag € 30.- jährlich
  • Qualitätssicherungsbeitrag € 45.- jährlich
  • Einschreibgebühr für Schulbibliothek 5 € (einmalig bei Eintritt in die Schule)
  • Spindmiete € 15.- und € 10.- Schlüsselkaution
  • Mittagessen € 7.- (optional)
  • Elternverein € 20.-

Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion

Stundenplan und Fahrplan werden nach Möglichkeit aufeinander abgestimmt. Anträge und dgl. können erst nach Schulbeginn gestellt werden. Bis zum 1. Oktober sind die Schülerfahrten überall ohne Ausweis möglich.

Zahlungsmodalitäten

Von September bis Juni sind die Teilbeiträge des Schulgelds im Voraus am Monatsersten zu entrichten. Die Anmeldung wird erst mit der Einzahlung der September-Rate des Ausbildungsbeitrages oder mit der Bestätigung der Errichtung eines Dauerauftrages bis spätestens 31. Juli vollständig, ansonsten wird der Platz an andere Bewerber vergeben.
Wir ersuchen Sie, einen Einziehungsauftrag einzurichten, da Sie sich dadurch längerfristig Kosten ersparen. Bei Verwendung von Einzahlungsscheinen und Daueraufträgen bitte unbedingt Vor- und Zuname des Schülers/der Schülerin sowie Klasse angeben, da sonst die richtige Verrechnung nicht gewährleistet werden kann. Unsere Bankverbindung: Sparkasse Wr. Neustadt, BIC: WINSATWNXXX, der IBAN: AT 89 20267 00000022517.

Wir bitten um Verständnis, dass Rückvergütungen für vorübergehende Abwesenheit nicht gewährt werden können und für Schüler, die während des Schuljahres ausscheiden, der laufende und ein weiterer voller Monatsbeitrag zu entrichten ist. Sollten wir bei Nichteinzahlung des Schulbeitrages gezwungen sein, Mahnungen abzusenden, wird ab der dritten Mahnung eine Gebühr von 8 € pro Mahnung verrechnet, und in weiterer Folge die Beitragseinbringung unserem Anwalt übergeben. Bei Nichteinzahlung des Schulbeitrages ist der Schulerhalter berechtigt, den/die Schüler/in vom weiteren Schulbesuch auszuschließen.

Schulgeld-Buchhaltungsabteilung

Weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltungsabteilung bei Frau Cornelia Puchegger, Tel. 02627 452 35-17 oder schulgeld.frohsdorf@stachristiana.at , MO 7.30 – 15.00, DI –FR: 7.30 – 12.30

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner