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Pflicht-Notebook

Pflicht-Notebook

Ab der 2. Klasse / 2. Jahrgang muss jede(r) Schüler*in ein privates Notebook in der Schule zur Verfügung haben. Es wird für den Unterricht und für schriftliche Überprüfungen eingesetzt.

Zuhause müssen ein Drucker und ein Internetzugang vorhanden sein.

Vorteile

  • Schüler*innen haben die Arbeitsplätze im Klassenzimmer, im Schulhaus bzw. unterwegs und zuhause.
  • Die Lernenden rücken in den Mittelpunkt. Im Sinne des Konstruktivismus können sie sich gemäß eigener Bedürfnislage organisieren. Über die Verwendung zentraler Ressourcen entscheiden sie selbst.
  • Die Unterrichts- und Kommunikationsprozesse werden nicht behindert. Die Bildschirmgröße lässt Augenkontakt zu. Das Notebook kann auch zugeklappt werden.
  • Die Kommunikation mit anderen Schülerinnen und Schülern wird durch Versenden und Empfangen von elektronischer Post erleichtert.
  • Auch die Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern über das Internet z. B. an Projekten wird erleichtert.

Rahmenbedingungen

Die Notebooks sind im Eigentum der Schüler*innen und müssen von ihnen oder den Erziehungsberechtigten grundsätzlich selbst beschafft werden. Die Schule wird Empfehlungen zum Kauf angeben. Maßnahmen zur Versicherung der Geräte werden empfohlen.

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