Pflicht-Notebook
Pflicht-Notebook
Ab der 2. Klasse / 2. Jahrgang muss jede(r) Schüler*in ein privates Notebook in der Schule zur Verfügung haben. Es wird für den Unterricht und für schriftliche Überprüfungen eingesetzt.
Zuhause müssen ein Drucker und ein Internetzugang vorhanden sein.

Vorteile
- Schüler*innen haben die Arbeitsplätze im Klassenzimmer, im Schulhaus bzw. unterwegs und zuhause.
- Die Lernenden rücken in den Mittelpunkt. Im Sinne des Konstruktivismus können sie sich gemäß eigener Bedürfnislage organisieren. Über die Verwendung zentraler Ressourcen entscheiden sie selbst.
- Die Unterrichts- und Kommunikationsprozesse werden nicht behindert. Die Bildschirmgröße lässt Augenkontakt zu. Das Notebook kann auch zugeklappt werden.
- Die Kommunikation mit anderen Schülerinnen und Schülern wird durch Versenden und Empfangen von elektronischer Post erleichtert.
- Auch die Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern über das Internet z. B. an Projekten wird erleichtert.
Rahmenbedingungen
Die Notebooks sind im Eigentum der Schüler*innen und müssen von ihnen oder den Erziehungsberechtigten grundsätzlich selbst beschafft werden. Die Schule wird Empfehlungen zum Kauf angeben. Maßnahmen zur Versicherung der Geräte werden empfohlen.