Hausordnung
(aufgebaut auf den gesetzlichen Grundlagen der Schulordnung)
Die österreichische Schulordnung regelt den ganzen Schulbetrieb. Sie ist die Grundlage einer zusätzlich im Schulforum beschlossenen Hausordnung.
Die Schulordnung wird durch den Gesetzgeber geregelt. Die Schulordnung ist in den Paragraphen §43 bis §50 im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) geregelt. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600
Damit unsere Kinder bestmöglich lernen, Lehrer sach- und fachgerecht unterrichten und auch die Eltern aktiv an der Schule mitgestalten können, sind Regeln notwendig.
Jede Schule hat entsprechend ihrer Bedürfnisse eine eigene Hausordnung, welche einige Bestimmungen der Schulordnung näher erläutert.
Umgangsformen:
- Wir legen auf eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und auf einen respektvollen Umgang Wert.
- Wir grüßen alle Menschen, die uns im Haus begegnen, höflichst.
- Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Das Gespräch ist der erste Weg der Konfliktlösung.
- Wir bewegen uns vernünftig und in Ruhe durch das Schulhaus.
Pünktlichkeit/ Unterrichtszeiten:
- Alle sind um Pünktlichkeit bemüht, um die Unterrichtszeit optimal auszunutzen.
- Die Klassensprecher geben Bescheid, wenn beim Läuten noch kein Lehrer in der Klasse ist.
- Die Schule ist ab 6.30 Uhr geöffnet. Drei Erzieher übernehmen die Frühaufsicht. Ab 7.45 Uhr übernimmt der Klassenlehrer die Aufsicht.
Abwesenheit vom Unterricht:
- Der stundenplanmäßige Unterricht darf vorzeitig, nur in begründeten Fällen, und auf schriftliches Ansuchen der Eltern nach Zustimmung des Klassenlehrers verlassen werden.
- Bei Krankheit ist die Schule am selben Tag telefonisch (DW 10) oder via schoolfox zu verständigen.
- Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen nicht in die Schule geschickt werden.
- Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht kann die Klassenlehrerin für einen Tag, die Direktorin für eine Woche (nicht für Urlaube) und die Schulbehörde für mehr als eine Woche erteilen. Ein schriftliches Ansuchen ist notwendig.
Befahren des Schulhofes:
- Das Befahren des Schulgeländes ist verboten, ausgenommen sind Mitarbeiter der Schule und Lieferanten.
- Für abgestellte Fahrräder, Scooter, … im Schulareal wird nicht gehaftet!
Umgang mit Sachwerten und Geld:
- Fahrlässige bzw. mutwillige Beschädigungen gehen zu Lasten der Schüler und deren Erziehungsberechtigten.
- Gegenstände, welche den Schulbetrieb stören, oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie dürfen daher vom Klassenlehrer abgenommen werden.
- Handys und Smart- bzw. Applewatches müssen in der Schule ausgeschalten in der Schultasche sein.
- In unsere Fundecke (hinter der Pforte) werden alle gefundenen Gegenstände und Kleidungsstücke gesammelt.
- Kauf- und Tauschgeschäfte sind in der Schule verboten!
- Für Geld und Wertgegenstände wird nicht gehaftet!
Bekleidung/Gesundheit:
- Um verschiedenste Ansteckungen zu vermeiden, werden alle angehalten sich regelmäßig die Hände zu waschen bzw. auch bei Bedarf zu desinfizieren.
- Im gesamten Schulbereich tragen die Kinder Hausschuhe, die beim Verlassen der Schule in einem Sackerl aufzubewahren sind.
- Im Unterricht haben wir keine Kappen auf.
- Im Turnunterricht tragen alle das gemeinsame Turngewand.
- Schmuckgegenstände sind am Tag des Turnunterrichtes zu Hause abzulegen bzw. zuhause abzukleben.
- Piercings sind aus Sicherheitsgründen in unserer Schule verboten.
- Die Bekleidung soll dem Ort, dem Alter und dem Wetter angepasst sein. Der Aufenthalt im Freien muss berücksichtigt werden.
- Im gesamten Schulareal besteht Rauchverbot!
- Eine gesunde Jause unterstützt uns beim Lernen.
- Wir trinken alle ausschließlich Wasser – Wasserschule!
Ordnung/Umwelt:
- In Klassenräumen, Funktionsräumen und Garderoben ist auf Ordnung zu achten.
- Bank- und Garderobenfächer sind regelmäßig auszumisten.
- Nach der großen Pause ist der Schulhof wieder sauber zu hinterlassen.
- Der Müll muss ordentlich getrennt werden.
Aufenthalt in der Schule/Schulareal:
- Die Kinder betreten ab dem Windfang selbstständig und ohne Beisein der Eltern die Schule. Die Eltern bitten wir nur bei vereinbarten Gesprächsterminen die Schule zu betreten.
- Elterngespräche finden nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
- Der Windfang ist zur Sicherheit unserer Kinder am Vormittag von außen gesperrt.
- Das Betreten von Klassen- und Funktionsräumen ist nur im Beisein einer Lehrperson erlaubt.
- Die Fenster dürfen nicht von den Kindern geöffnet werden.
- In der großen Pause sind alle Klassen im Schulhof. Nur bei Schlechtwetter bleiben die Lehrer mit den Kindern in der Klasse.
- Die Spielgeräte dürfen in der großen Pause nicht benutzt werden.
- Kinder, die nicht zum Mittagsessen oder für den Nachmittag angemeldet sind, müssen nach Unterrichtsschluss unverzüglich abgeholt werden. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Schulareal ist nicht erlaubt.
- Hunde dürfen nicht in die Schule. Die Hundebesitzer müssen die Tiere von den Kindern fernhalten. Ausnahme: Mit Genehmigung der Direktion am Welttierschutztag mit Beißkorb.
Bei wiederholten disziplinären Vorfällen, Nichteinhaltung der Haus- bzw. Schulordnung und drei schriftlichen Verwarnungen durch die Direktion, kann ein Kind zurück an die Stammschule verwiesen werden.
Im Sinne der Schulpartnerschaft verpflichten wir uns, die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Schulgesetze und bei Nichteinhaltung der Hausordnung bzw. der Verhaltensvereinbarungen zu akzeptieren.
Juni 2022 Direktion
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.