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Pflichtpraktikum

Pflichtpraktika der HLW Sozialmanagement und angew. Projektmanagement

Die Schüler*innen unserer 5jährigen HLW mit Schwerpunkt Sozialmanagement werden während der 3.Klasse bei einem unterjährigen Praktikum, in dem sie jeweils 5 Stunden pro Woche in einer Einrichtung Sozialer Arbeit verbringen, umfassend begleitet. Dieses Praktikum bildet die Grundlage für die folgenden Sommerpraktika, die zwischen 3./4. und 4./5. Klasse erfolgen. Diese Pflichtpraktika umfassen das Arbeiten in verschiedenen Einrichtungen Sozialer Arbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Ausmaß von 2 x 8 Wochen in einem Vollbeschäftigungsäquivalent. Daher enden diese beiden Schuljahre schon Ende Mai.

Die Ziele der Pflichtpraktika sind:

  • Fachliche Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis
  • Kennenlernen der Anforderungen der modernen Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.
  • Stärkung der persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg*innen, Kund*innen, Erlernen von Teamfähigkeit in verschiedensten Situationen des täglichen Arbeitslebens, etc.
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung, sowie auch die Bewältigung von Misserfolgen in der Arbeitswelt.
  • Forcierung der Kontakte zur Sozialwirtschaft / Sozialer Arbeit und potentiellen späteren Arbeitgebern
  • Berufserprobung und Erwerb von Praxiserfahrungen, die bei diversen weiteren Ausbildungen an Universitäten und Fachhochschulen den Wettbewerb um Ausbildungsplätze positiv forcieren
  • Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit und damit verbunden das Sammeln erster Erfahrungen für ein selbstständiges Leben und Arbeiten

Die Lehrkräfte der spezifischen Fächer unterstützen und begleiten die Schüler*innen während ihrer Praktikumszeiten und stehen mit ihrem speziellen Know-How zur Seite. Die Maturazulassung erfolgt erst nach erfolgreicher Absolvierung aller vorgeschriebenen Praktika. 

Pflichtpraktikum in der Fachschule

Die Schüler/innen unserer dreijährigen Fachschule müssen einmal während der Sommerferien (nach der 2. Klasse Fachschule) ein Pflichtpraktikum in facheinschlägigen Betrieben in Gastronomie und Hotellerie absolvieren, um die ersten beruflichen Erfahrungen zu sammeln. Zu diesem Zweck endet das Unterrichtsjahr in der 2. Fachschule Ende Mai. Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:

  • Fachliche Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation und persönlichen Erfahrungswerte in der Umsetzung für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen und zu stärken)
  • Kennenlernen der Anforderungen der modernen Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.
  • Stärkung der persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen, Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit in verschiedensten Situationen des täglichen Lebens, etc.
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung, sowie auch die Bewältigung von Misserfolgen in der Arbeitswelt.
  • Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern
  • Berufshinwendung und Berufserprobung
  • Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit und die damit einhergehenden ersten Erfahrungen der Selbstständigkeit im täglichen Leben.

Unsere fachpraktischen Lehrkräfte unterstützen die Schüler/innen bei der Suche nach einer Praktikumsstelle, es ist aber Aufgabe der Schüler/innen sich um eine Stelle zu bewerben und die Schule über den Bewerbungsfortschritt zu informieren.

Die Fachschule kann nur nach erfolgreicher Absolvierung des 8-wöchigen Pflichtpraktikums (Vollbeschäftigung) abgeschlossen werden.

Pflichtpraktikum im Aufbaulehrgang

Ein verpflichtendes Praktikum im Ausmaß von 8 Wochen (Vollbeschäftigung, muss nicht durchgehend absolviert werden) dient wie das Praktikum im der Fachschule bzw. in der HLW mit Sozialmanagement der Berufsvorbereitung und kann auch als Einstieg in die Berufswelt genutzt werden. Es muss im Aufbaulehrgang bis zum Eintritt in den 3. Jahrgang absolviert werden.

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